Betrüger als Feuerwehrmänner unterwegs!

Derzeit scheinen sich Vorfälle zu häufen, in denen Betrüger als Mitglieder der Feuerwehr auftreten und so versuchen, die seit dem 01. Januar geltende Rauchmelderpflicht zu überprüfen.

Wir möchten Sie daher darauf hinweisen, dass die Feuerwehren im Landkreis Diepholz nicht mit der Überprüfung der Rauchmelder beauftragt wurden! Auch die Ortswehren der Stadt Syke führen solche Überprüfungen nicht durch.

Lesen Sie dazu auch die offizielle Stellungnahme der Kreisfeuerwehr des Landkreises Diepholz:

Betrüger geben sich als Feuerwehrmitglieder aus und wollen Rauchmelderpflicht überprüfen

Betrugsmasche wohl auch im Landkreis Diepholz

Landkreis (mt)In sozialen Medien macht zur Zeit eine Information die Runde, dass auch im Landkreis Diepholz Betrüger unterwegs sind, die von Haus zu Haus gehen und vorgeben, die seit 01.01.2016 geltende Rauchmelderpflicht überprüfen zu wollen. Dabei sollen sie sich teilweise auch als Feuerwehrmitglieder ausgeben bzw. mit gefälschten Papieren ausweisen. Auch soll der Nachweis, dass derjenige beauftragt ist, als WhatsApp Nachricht oder SMS von den zuständigen Behörden auf die Handies der Betrüger geschickt worden sein. Ein Fall dieser obigen Masche wurde inzwischen von der Polizei Bremen in einer Pressemitteilung vom 14.01.2016 bestätigt. Um einem Betrug im Namen der Feuerwehr vorzubeugen, geben wir bekannt: Diese Personen gehören nicht zur Feuerwehr. Keine Feuerwehr im Landkreis Diepholz wurde beauftragt dies zu überprüfen. Mitteilungen der zuständigen Behörden an die Feuerwehr passieren immer auf dem Dienstweg. Eine Beauftragung kann niemals per SMS oder WhatsApp Nachricht erfolgen.


Falls bei Ihnen Menschen auftauchen, die diese Behauptungen aufstellen, informieren Sie bitte unverzüglich die Polizei. Die Feuerwehren im Landkreis Diepholz schließen sich der Empfehlung der Polizei Bremen in diesem Bezug an: Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung / Ihr Haus. Überprüfen Sie ggf. sofern vorhanden bei Ihrer Hausverwaltung, ob tatsächlich eine Überprüfung veranlasst wurde. Hausverwaltungen kündigen Arbeiten im Haus zudem vorher an.


Quelle: http://www.kfv-diepholz.de