Rauchmelder – Lebensretter

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 28. Dezember 2015.

Jährlich verunglücken ca. 600 Menschen durch Brände tödlich, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Doch viele von Ihnen sterben nicht durch das Feuer selbst, sondern an einer Rauchgasvergiftung! Da während des Schlafes der Geruchssinn stark eingeschränkt ist, geschehen zwei Drittel aller tödlichen Rauchgasvergiftungen in den Nachtstunden.

Was sind Rauchgase?
Rauchgase sind die Abgase einer Verbrennung. Diese sind fast immer schädlich für Mensch und Umwelt, da Sie u.a. und je nach Art der verbrennenden Stoffe Kohlenstoffdioxid, Schwefelsäure, Salzsäure, Kohlenmonoxid enthalten. Eine besondere Gefahr stellen die geruchlosen Gase Kohlenmonoxid und Kohlendioxid dar – schon sehr geringe Mengen können tödlich sein.

Wie erkenne ich eine Rauchgasvergiftung?
Rauchgasvergiftungen kann man an den folgenden Symptomen erkennen:

  • Kopfschmerzen, Schwindelgefühle
  • Übelkeit, Erbrechen
  • Mattigkeit, Abgeschlagenheit
  • bläuliche Hautfärbung
  • Krämpfe und Bewusstlosigkeit
  • Kreislauf- und Atemlähmung

Wie kann ich mich schützen?

Durch den Einsatz eines Rauchmelders!
Ein Rauchmelder kann Sie durch einen sehr lauten und schrillen Ton auch Nachts warnen und Ihnen so die nötige Zeit geben, z.B. Ihre Wohnung oder Ihr Haus rechtzeitig zu verlassen und die Feuerwehr zu rufen!

Rauchmelder sind Pflicht!
In Niedersachsen (andere Bundesländer haben ggf. abweichende Regelungen) sind Rauchmelder seit dem 01.11.2012 zwingend vorgeschrieben. Daraus ergibt sich eine Einbaupflicht:

  • für Neu- und Umbauten seit dem 01.11.2012
  • für bestehende Wohnungen (Übergangsfrist bis 31.12.2015)
  • mindestens in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer. Die Sicherstellung und Überprüfung Funktions-/Betriebsbereitschaft obliegt dem Nutzer der Wohneinheit, sofern nicht der Eigentümer die Wartung übernimmt.

Wo bekomme ich Rauchmelder?
Rauchmelder können Sie in jedem Baumarkt oder Elektrofachgeschäft erwerben. Achten Sie aber bitte auf das Prüfzeichen “VdS”. Dies sollte in jedem Fall einen Rauchmelder kennzeichnen.

Wo muss ich einen Rauchmelder anbringen?
Rauchmelder werden an der Zimmerdecke in der Raummitte montiert, denn Rauch zieht nach oben. Der Abstand zu Wänden sollte mindestens 50cm betragen. Die Montage ist einfach, auch für Laien unproblematisch und häufig in der beiligenden Anleitung erklärt.

Wie viele Rauchmelder benötige ich?
Rauchmelder müssen in allen Schlaf- und Durchgangsräumen sowie Kinderzimmern in Wohnungen und Häusern installiert werden. Auf eine Installation von Rauchmeldern in Küche- und Badezimmer sollten Sie verzichten, da dort hohe Staub und (Wasser-)Dampf die Funktion des Rauchmelders beeinträchten und zu häufigen Fehlalarmen führen können. Für diese Räume gibt es spezielle Melder, ein Fachmann kann Sie hier individuell beraten.

Was muss ich noch beachten?
Rauchmelder sollten regelmäßig einem Funktionstest unterzogen werden. Dazu verfügen alle Geräte über eine sog. “Prüftaste” die von Hand betätigt werden kann. Dadurch wird ein Testalarm ausgelöst. Diesen Test sollten Sie einmal im Monat an jedem installierten Rauchmelder durchführen. Batteriebetriebene Rauchmelder geben zudem einen Signaton von sich, sobald die Leistung der eingesetzten Batterie zur Neige geht. Ersetzen Sie die Batterie in so einem Fall umgehend, um die weitere Funktion des Rauchmelders sicherzustellen.

Wo bekomme ich noch mehr Informationen?
Weitere Hinweise erhalten Sie auf der Internetseite http://www.rauchmelder-lebensretter.de sowie im Info-Flyer "Rauchmetter retten auch Dein Leben" (1576 Downloads ) zum herunterladen.

An dieser Stelle möchten wir Ihnen noch die Kurzfilme “Unter einer Decke” und „Wie Herr Riecher lernte, Rauchmelder zu lieben“ präsentieren: